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Klassifizierung des Zaubereiministeriums
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Klassifizierung des Zaubereiministeriums
Die Abteilung zur Führung und Aufsicht magischer Geschöpfe klassifiziert offiziell alle bekannten Tierwesen, Zauberwesen und Geister. So kann auf einen Blick erfasst werden, wie gefährlich das betreffende Wesen eingestuft wird.
Die fünf Gefahrenklassen lauten wie folgt:
XXXXX - als Zauberertöter bekannt / unmöglich zu bändigen, geschweige denn als Haustier abzurichten.
XXXX - gefährlich / verlangt Fachwissen / Umgang nur entsprechend ausgebildeten Zauberern gestattet.
XXX - von fähigen Zauberern zu bändigen.
XX - harmlos / kann zum Haustier abgerichtet werden.
X - langweilig.
Die fünf Gefahrenklassen lauten wie folgt:
XXXXX - als Zauberertöter bekannt / unmöglich zu bändigen, geschweige denn als Haustier abzurichten.
XXXX - gefährlich / verlangt Fachwissen / Umgang nur entsprechend ausgebildeten Zauberern gestattet.
XXX - von fähigen Zauberern zu bändigen.
XX - harmlos / kann zum Haustier abgerichtet werden.
X - langweilig.
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