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#253464: grosseshogwarts.forumieren.com

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    Herzlich Willkommen im Familienamt und Standesamt von Hogsmeade!


    Wenn du eine Familie gründen oder heiraten möchtest, kannst du das hier tun.

    Wenn du deine Familie eintragen lassen möchtest, kostet dich das eine einmalige Gebühr von 100 Galleonen!

    Möchtest du heiraten, wird eine Gebühr von 50 Galleonen für das Paar berechnet!


    Wende dich mit deinen Wünschen direkt an
    rj.lupin@gmx.de

    Eintragung einer Familie

    Benötigte Angaben:

    - Schülername,

    - Schülernummer,

    - Haus,

    - Klasse
    - Schülerdaten deines Ehepartners bzw. deiner Kinder,
    - Genaue Angaben deiner Kinder (Zwillinge, Drillinge usw., Namen der Schüler, die deine Kinder sein sollen.)

    Was du beachten musst:

    - Jede Familie darf NICHT mehr als zwei Generationen haben (Eltern, Kinder).
    - Willst du trotzdem eine eigene Familie gründen, wirst du aus deiner Herkunftsfamilie gelöscht.
    - Man darf höchstens drei Kinder haben.

    - Es dürfen nur Schüler eine Familie gründen, wenn alle Beteiligten in Hogsmeade sind, also wenn alle mindestens die dritte Klasse erreicht haben.

    - Ausnahme: Schulleiter, die zugleich Schüler sind, dürfen eine Familie gründen, auch wenn sie noch nicht in der dritten Klasse sind.


    Eintragung eines Paares

    Dein Hochzeitstermin wird unter "Ankündigungen" angekündigt und das Ehepaar nach der Hochzeit auf der Seite für Ehepaare eingetragen.

    Benötigte Angaben:

    - Schülername,

    - Schülernummer,

    - Haus,

    - Klasse,

    - Name und Angaben deines Partners,
    - Voraussichtlicher Hochzeitstermin,

    - Gründe, warum du ihn/sie liebst und heiraten möchtest


    Was du beachten musst:

    - Es gibt nur Paare und keine Dreier- oder Viererbeziehungen.

    - Ist man einmal verheiratet, darf man nicht ein zweites neues Paar durch eine Heirat einer anderen Person gründen.

    - Scheidungen müssen angemeldet werden. Dazu werden die aufgeführten Schülerdaten verwendet.

    - Eine Hochzeit kommt nur dann zustande, wenn beide Partner damit einverstanden sind.

    - Beide Partner müssen mindestens die dritte Klasse erreicht haben um heiraten zu können.

    - Ausnahme: Schulleiter dürfen ihre Partner heiraten, wenn die Schulleitung zugleich Schüler ist und wenn sie noch nicht die dritte Klasse erreicht haben. Allerdings muss der Partner dann die dritte Klasse erreicht haben oder selbst der Schulleitung angehören.